Online: Tierarzneimittel-Gesetz (TAMG): Antibiotikaminimierung – Meldungen in der HIT besonders für Milchviehhaltende aber auch für Haltende anderer Nutzungsarten
Das neue TAMG mit dem Antibiotika-Minimierungskonzept ist seit Januar 2023 in Kraft, wovon auch
bisher nicht meldepflichtige Tierhalter betroffen sind. Im Hinblick auf die am 14. Januar endende
halbjährliche Meldefrist in der HI-Tier-Datenbank werden in der Veranstaltung besonders für die Halter von
Milchkühen (aber auch für alle anderen) die erforderlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten noch einmal Schritt für Schritt erklärt.
Welche Meldungen muss ich wann machen? Wie rufe ich meine Kennzahlen ab? Was sagen sie aus? Welche Pflichten habe ich noch? Was passiert, wenn ich Kennzahl 2 überschreite und einen Maßnahmenplan erstellen muss? Sie erhalten Antworten auf diese Fragen und lernen, welche Eingaben für die fehlerfreie Meldung in der HIT-Datenbank notwendig sind und welche Verpflichtungen Sie weiterhin haben. Durch die praxisnahe Erklärung können Sie künftig die Meldung selbständig und fristgerecht durchführen.
Den Zugangslink zur Online-Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Teilnehmergebühr: Die Teilnahme ist kostenlos.